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Finanzkonten-Informations­austausch­gesetz

Finanzkonten-Informations­austausch­gesetz

Ihre Sparkasse ist gesetzlich verpflichtet, die steuerliche Ansässigkeit von Kontoinhabern zu erheben. Bei im Aus­land steuerlich Ansässigen geht eine Datenmeldung an das Bundeszentralamt für Steuern.

Überblick

Automatischer Steuer-Informations­austausch

  • Deutschland und viele weitere Länder haben sich in internationalen Abkommen über den gegenseitigen Austausch von Steuerdaten zur Vermeidung von Steuerhinterziehung verpflichtet.
  • Bei der Eröffnung neuer Konten müssen Kunden hierzu eine Selbstauskunft zu Ihrer steuerlichen Ansässigkeit abgeben.
  • Die Prüfung bestehender Konten basiert im Wesentlichen auf Informationen, die Sie bei der Konto­eröffnung oder im Laufe der Geschäfts­beziehung angegeben haben.
  • Sie werden um weitere Angaben im Rahmen einer Selbst­auskunft gebeten, falls die Sparkasse Ihre steuerliche Ansässigkeit nicht eindeutig fest­stellen kann.
  • Grundlage hierfür sind das „Finanz­konten-Informations­austausch­gesetz“ und die „FATCA-USA-Umsetzungs­verordnung“.

Für natürliche Personen

Der Steuer-Informations­austausch gilt für alle natürlichen Personen.

Auch für Rechtsträger

Das Gesetz gilt auch für Rechts­träger, also Kapital­gesellschaften, andere juristische Personen und Personen­gesellschaften.

Selbstauskunft

Antworten Sie auf alle Fragen nach Ihrer steuerlichen Ansässigkeit.

Ausfüllhilfe zur Selbstauskunft

Laden Sie sich hier die Ausfüllhilfe zur Selbstauskunft für Rechtsträger für den automatischen zwischenstaatlichen Informationsaustausch und FATCA herunter.

Gut zu wissen

Bei der Eröffnung eines neuen Kontos müssen Sie eine Selbstauskunft zu Ihrer steuerlichen Ansässigkeit ab­geben. Sind Sie im Ausland steuerlich ansässig, müssen Sie dabei Ihre ausländische Steuer-Identifikations­nummer angeben.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt).

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