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Wissenswertes und Services rund um Bargeld.

Neue Regelung: Nachweispflicht bei Bargeldeinzahlungen ab 10.000 €

Seit dem 09. August 2021 verlangt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei Bargeldeinzahlungen ab 10.000 € die Vorlage eines aussagekräftigen Belegs als Herkunftsnachweis über den Einzahlungsbetrag. Geeignete Belege, welche unverzüglich vorzulegen sind, können insbesondere sein:

  • Kontoauszug einer Drittbank aus dem die Bargeldauszahlung hervorgeht
  • Bargeldauszahlungsquittung eines anderen Kreditinstitutes
  • Verkaufs- oder Rechnungsbelege
  • Schenkungsverträge

Wir weisen darauf hin, dass Kreditinstitute im Fall von fehlenden oder nicht ausreichenden Nachweisen die Meldeverpflichtungen des Geldwäschegesetztes zu beachten haben.

Fragen beantwortet Ihr*e Berater*in gerne.

Bargeld-Bringservice

Lassen Sie sich Bargeld durch einen Berater bequem an Ihre Wohnadresse im Landkreis St. Wendel liefern.

Bargeld-Vorbestellung

Bitte bestellen Sie größere Mengen Bargeld zur Abholung in unseren Filialen vor.

Bargeldein- & -auszahlung von €-Münzen

Bitte beachten Sie die folgenden Informationen zu €-Münzgeld.

Sortenbestellung

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Geldautomaten mit Einzahlfunktion

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DM-Umtausch

DM-Banknoten und Münzen können zeitlich unbefristet bei der Deutschen Bundesbank umgetauscht werden.

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