Seit dem 09. August 2021 verlangt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei Bargeldeinzahlungen ab 10.000 € die Vorlage eines aussagekräftigen Belegs als Herkunftsnachweis über den Einzahlungsbetrag. Geeignete Belege, welche unverzüglich vorzulegen sind, können insbesondere sein:
Wir weisen darauf hin, dass Kreditinstitute im Fall von fehlenden oder nicht ausreichenden Nachweisen die Meldeverpflichtungen des Geldwäschegesetztes zu beachten haben.
Fragen beantwortet Ihr*e Berater*in gerne.
Europäische Banken und Sparkassen unterliegen neuen Vorgaben bei der Annahme Ihrer Münzen:
Seit Anfang 2015 müssen alle Münzen einzeln auf Echtheit und Umlauffähigkeit geprüft werden. Mit dieser Maßnahme möchte die Europäische Zentralbank das Falschgeldaufkommen reduzieren.
Aus diesem Grund nehmen wir Münzen nur noch ungerollt im Safebag entgegen. Aktuelle Preise entnehmen Sie bitte unserem Preis- & Leistungsverzeichnis, welches in unseren Filialen einsehbar ist.
Die Möglichkeiten und Preise für Münzeinzahlungen bzw. Tauschgeschäfte für gewerbliche Kunden erfragen Sie bitte bei Ihrem Berater der Kreissparkasse St. Wendel.
Die Gutschrift erfolgt nach zentraler maschineller Zählung und Prüfung der Münzen auf Ihr Konto bei der Kreissparkasse St. Wendel.
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