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S-Immobilien- und Finanzberatungsgesellschaft mbH
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Weil wir bereits den Käufer für Ihre Immobilie kennen

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Erzielen Sie mit unseren Spezialisten den besten Preis für Ihre Immobilie.

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Schnell und sicher Ihre Immobilie verkaufen

Der Verkauf einer Immobilie erfordert detaillierte Planung und Vorbereitung. Hier finden Sie Tipps und Infos zur Unterstützung Ihres Vorhabens.   

Individueller Rund-um-Service

Wir vermarkten Ihre Immobilie über die gesamten Vertriebswege der Kreissparkasse St. Wendel (Center-Aushänge, Internetportale, Zeitungsanzeigen, und vieles mehr). Dafür schätzen unsere Immobilien-Spezialisten den Marktwert Ihrer Immobilie fair und realistisch ein.  

Bild Immobilien-Maklerinnen der Kreissparkasse St. Wendel

Ihre Experten der S-Immobilien- und Finanzberatungsgesellschaft mbH

Die Nachfrage nach Wohn­immobilien ist momentan sehr groß. Nutzen Sie diese Möglich­keit und verkaufen Sie Ihre Immobilie zu einem guten Preis.

Wir setzen uns für Sie ein.

Immobilien-Preisfinder

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Finden Sie jetzt heraus, was Ihre Immobilie wirklich wert ist - mit unserem Immobilien-Preisfinder.

  • Unabhängiger Immobilien-Richtwert.
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  • Kostenfrei.

Immobilie verkaufen – mit oder ohne Makler?

Einige wichtige Kriterien als Entscheidungshilfe

Sollte ich einen Makler einbeziehen oder mache ich das lieber selbst? Wohl jeder, der ein Haus oder eine Eigentumswohnung verkaufen möchte, steht vor dieser Frage. Hier ein paar Kriterien, die Sie bei Ihrer Entscheidung berücksichtigen sollten.

Der Marktüberblick

Der Verkauf einer Immobilie ist keine kleine Sache. Es geht um viel Geld. Sie möchten einen möglichst hohen Preis erzielen. Klar. Aber haben Sie ein Gespür für den aktuellen Immobilienmarkt?

Der Zeitfaktor

Haben Sie Zeit oder möchten Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung schnell loswerden? Bitte bedenken Sie, dass sich eine Immobilie nicht mal so nebenbei verkauft. Unterschätzen Sie nicht den Zeitaufwand. Es gibt viel zu tun.

Die Vermarktung

Einfach mal in der Zeitung oder im Internet inserieren und schon ist man die Immobilie los? So einfach geht‘s leider nicht.

Das Vertragliche

Zum Immobilienverkauf gehört der Vertrag mit dem Verkäufer. Wissen Sie, was dabei alles berücksichtigt werden muss?

Marktpreis

Bei der Marktpreisschätzung müssen verschiedene Aspekte beachtet werden. Erfahren Sie mehr über Faktoren, die den Verkaufspreis beeinflussen.

Der erfolgreiche Vermittlungsablauf

Wissen Sie, welche Aufgaben der Makler für Sie übernimmt? Gemeinsam mit dem Immobilienberater der S-Immobilien- und Finanzberatungsgesellschaft mbH verkaufen Sie Ihre Immobilie schneller.

Der Energieausweis - Pflicht für alle Immobilienverkäufer

Wissen Sie, wie viel Kilowatt Ihr Staubsauger verbraucht? Aber wissen Sie auch, wie die Energiebilanz Ihres Hauses aussieht?

Immobilien-Tipp

Ihr Immobilien-Tipp
ist bis zu 1.000 €* wert!

Empfehlen Sie uns weiter an Freunde, Kollegen und Verwandte, die ihr Haus, ihr Grundstück oder ihre Eigentumswohnung verkaufen möchten. Für jeden Tipp erhalten Sie nach Abschluss eines notariellen Kaufvertrages - vermittelt durch die S-Immobilien- und Finanzberatungsgesellschaft mbH - eine Dankeschön-Prämie von bis zu 1.000 Euro*.

Makler-Service

Der Makler-Service auf einen Blick

  • Berechnung des Preises Ihrer Immobilie
  • Erstellung eines Exposés
  • Präsentation Ihrer Immobilie bundesweit online und in der Sparkasse in Ihrer Nähe
  • Planung der Besichtigungs­termine mit den Interessenten
  • Prüfung der Kaufkraft der Interessenten
  • Verhandlungen mit dem Käufer
  • Begleitung zum Notar
Ermittlung des Angebotspreises

Unsere Experten ermitteln für Ihre Immobilie auf Basis einer Wohnmarktanalyse den Angebotspreis. Dieser hängt nicht nur vom Zustand der Immobilie ab, sondern orientiert sich vor allem an der aktuellen Marktsituation, sprich den tatsächlichen Marktpreisen. Regionale Unterschiede spielen hier eine große Rolle.

Wir erstellen eine realistische Bewertung Ihrer Immobilie, die zum einen sicherstellt, dass Sie keinen finanziellen Verlust befürchten müssen  und zum anderen keinen "Ladenhüter" aus Ihrem Objekt macht, weil der angesetzte Verkaufspreis zu hoch im Marktvergleich ist.

Exposé-Erstellung

Wenn Sie uns einen Verkaufsauftrag für Ihre Immobilie erteilen, erstellen wir ein professionelles Exposé, das Ihr Objekt textlich und visuell ins richtige Licht für potenzielle Interessenten rückt. Dabei setzen wir in Abstimmung mit Ihnen moderne Gestaltungsmöglichkeiten, wie z.B. einen 360°-Rundgang, ein.

Das Exposé stellen wir sowohl in gedruckter Form als auch digital für alle relevanten Portale zur Verfügung.  

Vermarktung Ihrer Immobilie

Als einer der größten Makler der Region stellen wir sicher, dass Ihre Immobilie über alle relevanten Kanäle vermarktet wird. Dazu zählen in erster Linie die reichweitenstarken Online-Portale wie Immoscout24.de und das Sparkassen-Immobilienportal. Aber wir nutzen auch gezielt digitale Werbekampagnen zur Vermarktung unseres Immobilienangebotes.

Im ersten Schritt erfolgt ein Abgleich mit den Wünschen und Vorstellungen der bei uns für den Immobilienerwerb vorgemerkten und geprüften Interessenten.

Persönliche Begleitung & Betreuung

Beim Verkauf Ihrer Immobilie begleiten wir Sie auf dem gesamten Weg - von der Ermittlung des Angebotspreises bis zum Notartermin. Für den Immobilienverkauf sind verschiedene Unterlagen notwendig. Hier unterstützen wir Sie bzw. nehmen Ihnen den Aufwand ab.   

Grundbuchauszug

Den Grundbuchauszug benötigen Sie nicht erst beim Notar, sondern auch die Bank des Käufers wird für die Finanzierungszusage amtliche Informationen über das Verkaufsobjekt anfordern.  

Energieausweis

Ein Energieausweis muss verpflichtend beim Verkauf einer Immobilie den Kaufinteressenten vorgelegt werden können - spätestens bei der ersten Immobilienbesichtigung.  

Pläne, Grundriss und Flurkarten

Nicht erst wenn es um die Finanzierung geht, benötigen die Kaufinteressenten Kopien von Grundrissen, Plänen und Flurkarten.  

"Klopfen" die ersten Interessenten an, kümmern wir uns um die Besichtigungstermine, sorgen dafür, dass alle Fragen der Interessenten beantwortet werden, stellen in Abstimmung mit Ihnen die gewünschten Unterlagen zur Verfügung.

Wir arbeiten eng mit den Baufinanzierungsexperten der Kreissparkasse St. Wendel zusammen, um Finanzierungszusagen für potenzielle Käufer vorlegen zu können. Sie können damit also darauf bauen, dass ein Kaufinteressent zügig die erforderlichen Unterlagen bereit stellt und sich somit eine vorläufige Reservierung nicht zu lange hinzieht.

Ist ein Käufer gefunden, übermitteln wir dem Notar alle verkaufsrelevanten Informationen zur Vorbereitung des Kaufvertrags. Wir klären anschließend für Sie alle Fragen und Änderungswünsche mit dem Notar und begleiten Sie zur notariellen Beurkundung.

Vorprüfung der Käuferfinanzierung

Hat sich ein Interessent zum Kauf entschieden, bittet er in der Regel um eine Reservierung des Objekts. Der Käufer muss nun eine Finanzierungszusage seiner Bank vorlegen. Das übernehmen wir für Sie.  

* Wir vergüten 2‰ des Kaufpreises, max. 1.000 € . Die Auszahlung ist an eine erfolgreiche Vermittlung der Immobilie, den Abschluss eines notariellen Kaufvertrages, den Eingang der Courtagezahlung sowie das Einverständnis des Immobilieneigentümers gebunden. Bitte beachten Sie, dass Tippgeberprovisionen grundsätzlich beim Empfänger steuerpflichtig sind. Wie und in welcher Höhe die Provision zu versteuern ist, hängt von Ihren individuellen Verhältnissen ab. Bitte wenden Sie sich bei Fragen hierzu an Ihren steuerlichen Berater.

Profi-Tipps

Immobilie erfolgreich verkaufen

Immobilienverkauf

Der richtige Zeitpunkt für den Immobilienverkauf

Jetzt verkaufen – ja oder nein? Das rät der Experte

Spielen Sie mit dem Gedanken, Ihr Haus oder Ihre Wohnung zu verkaufen? Schließlich ist die Nachfrage nach Immobilien aktuell hoch, die Preise ebenso. Ein guter Verkaufszeitpunkt also – oder nicht? Wir haben mit dem Immobilienexperten Dr. Reiner Braun gesprochen. Er weiß, worauf Verkäufer achten müssen und wie man einen möglichst hohen Erlös erzielt.

Ordnung
  • Je größer das Raumgefühl, desto höher ist der gefühlte Wert der Immobilie.
  • Eine Reduktion auf die notwendigen Möbel lässt Räume größer erscheinen.
  • Unaufgeräumte Zimmer wirken kleiner als aufgeräumte. Verstauen Sie Gegenstände, die Sie bis zum Verkauf nicht mehr benötigen.
  • Schöne Accessoires in allen Räumen erhöhen den Wohlfühleffekt.  
Sauberkeit
  • Putzen Sie auf jeden Fall vor Besichtigungen. Immobilienkäufer sind hier sehr sensibel und penibel – besonders bei Küchen und Bädern.
  • Vergessen Sie die Fenster nicht – Käufer möchten gerne hinaussehen.
  • Entfernen Sie Flecken auf den Böden.  
Kleine Schönheitsreparaturen

Kleiner Aufwand, große Wirkung: Fugen ausbessern, quietschende Türen ölen, kaputte Toilettendeckel ersetzen, dunkle Tapetenstellen streichen – das sind kleine Investitionen, die sich auszahlen.  

Optimale Lichtverhältnisse
  • Licht ist Leben – achten Sie auf eine gute Beleuchtung in allen Räumen.
  • Geben Sie allen Räumen so viel Tageslicht wie möglich.  
Einladende Außenbereiche
  • Hauseingang und Flur – nichts ist so wichtig wie das Entrée.
  • Schneiden Sie Hecken und Büsche, mähen Sie den Rasen und entfernen Sie Unkraut.
  • Terrasse und Balkon sollten schön zur Geltung kommen.
  • Entfernen Sie Mülltonnen vor dem Hauseingang.  
Garagen und Carports

Denken Sie bitte auch daran, Ihre Garage aufzuräumen und Müll zu entsorgen.

Verkaufsunterlagen

Die Unterlagen benötigen Sie beim Verkauf Ihrer Immobilie

Grundrisse und Pläne

Kopien Ihrer Bauakte mit Bauplänen & Grundrissen, Baubeschreibung, Baugenehmigung und bei neueren Gebäuden Abnahmebescheinigung erhalten Sie beim Bauordnungsamt.

Einen Lageplan mit Flurkarte (Liegenschaftskarte) können Sie beim Katasteramt beziehen.  

Das Katasteramt für den Landkreis St. Wendel finden Sie hier:

Katasteramt St. Wendel
Welvertstrasse 2
66606 St. Wendel

Grundbuchauszüge

Ein Grundbuchauszug ist zwingend erforderlich. Eine (beglaubigte) Kopie können Sie beim Grundbuchamt (Amtsgericht) anfordern.

Zudem sind Unterlagen zu Grundschuldeintragungen, falls vorhanden, bei Ihrem Grundbuchamt erhältlich.   

Grundsteuerbescheid

Der aktuelle Grundsteuerbescheid der Gemeinde gibt dem Interessenten/Käufer Auskunft über die Höhe der jährlichen Grundsteuer.

Gebäudeversicherungspolice

Ihre Wohngebäudeversicherung wechselt quasi automatisch mit dem Verkauf ebenfalls den Besitzer. Das schreibt das Versicherungsvertragsgesetz so vor. Damit soll eine Versicherungslücke verhindert werden. Verkäufer und Käufer sind verpflichtet den Hausverkauf unverzüglich bei dem Anbieter der Wohngebäudeversicherung zu melden. Der Käufer kann dann entscheiden ob er die Versicherung übernimmt oder (spätestens nach einem Monat) den Anbieter wechselt.

Energieausweis

Der Energieausweis ist ein Dokument, welches zur energetischen Bewertung eines Hauses oder einer Wohnung dient. Zur Berechnung dieser Daten gibt es zwei Möglichkeiten: Energieausweise können nach dem Energieverbrauch oder nach dem Energiebedarf ausgestellt werden; Ausnahmen bilden Gebäude, die nicht nach der Wärmeschutzverordnung von 1977 gebaut oder modernisiert sind. Dort ist eine Berechnung nach dem Energiebedarf Pflicht.

Grundlagen und Grundsätze des Energieausweises sind in der Energieeinsparverordnung 2007 (EnEv2007) geregelt.

Bei Neubauten oder geplanten baulichen Veränderungen ist der Energieausweis verpflichtend, bei bestehenden Gebäuden muss der Energieausweis bei Vermietung oder Verkauf, vom Vermieter / -käufer,  ausgestellt werden.

Zur Ausstellung eines Energieausweises sind  Architekten, Innenarchitekten, Bauingenieure, Handwerkermeister aus dem Bauwesen sowie staatlich anerkannte oder geprüfte Techniker im Bereich Hochbau und Gebäudetechnik berechtigt.

Die Kosten zur Erstellung von Energieausweisen sind nicht festgelegt; das heißt jeder Aussteller kann den Preis selbst festlegen, wobei die Ausstellung eines Ausweises nach Energieverbrauch deutlich günstiger ist, als die nach Energiebedarf.  

Zusätzlich bei Wohnungsverkauf

Wohnungseigentümer müssen beim Verkauf Ihrer Wohnung die Teilungserklärung, einen Aufteilungsplan sowie das Protokoll der letzten Eigentümerversammlung vorlegen.  

Immobilien Erbschaft

Immobilien-Erbschaft

Sie haben ein Haus oder eine Wohnung geerbt, möchten bzw. können aber nicht selbst einziehen. Was tun mit der Immobilie – verkaufen oder vermieten? Was sollte alles beachtet werden? Lassen Sie sich von den Spezialisten Ihrer Kreissparkasse St. Wendel und S-Immobilien- und Finanzberatungsgesellschaft mbH unterstützen.

Was benötigen Sie für den Verkauf Ihrer Immobilie im Erbfall?

Bei einem Verkauf benötigen Sie neben einem Energieausweis

  • einen Erbschein sowie einen aktuellen Grundbuchauszug
  • eine Flurkarte sowie Grundrisse
  • eventuell noch laufende Kreditverträge
  • eventuell Protokolle der letzten Wohnungs-Eigentümerversammlungen.

Unsere Spezialisten wissen, wo Sie die nötigen Unterlagen erhalten und unterstützen Sie gerne bei der Beschaffung.   

Wie werde ich im Erbfall überhaupt neuer Immobilienbesitzer?

Nach dem Gesetz sind Erben bereits nach dem Tod des Erblassers neue Eigentümer der Immobilie. Jedoch ist es notwendig, sich als Eigentümer auch im Grundbuch eintragen zu lassen. Erben stellen mit dem Erbschein oder einem in öffentlicher Form (notariell) errichteten Testament und der Niederschrift über dessen Eröffnung dafür beim Amtsgericht einen Antrag. Das Amtsgericht veranlasst dann die Eintragung im Grundbuch.

Unser Tipp:

Stellen Sie mit Ihrem Erbschein den Antrag auf Eintragung im Grundbuch innerhalb von zwei Jahren. Sie können so viel Geld sparen. Wenn Sie den Verkauf der Immobilie planen, ist zunächst keine Eintragung im Grundbuch notwendig. Für die Beurkundung des Kaufvertrages benötigt der Notar lediglich den Erbschein. Unsere erfahrenen Makler übernehmen für Sie alle Formalitäten.  

Welche Verantwortung tragen Immobilien-Eigentümer?

Als Eigentümer einer Immobilie sind Sie dafür verantwortlich, dass keine Gefahren von Ihrer Immobilie ausgehen. Falls Sie Ihre Pflichten nicht erfüllen und daraus Schäden entstehen, haften Sie mit Ihrem vollen Privatvermögen dafür. Prüfen Sie deshalb, ob beispielsweise überhängende Äste oder morsche Bäume die Nachbargrundstücke beeinträchtigen können. Im Winter sind Sie in der Regel verpflichtet, Gehwege auf Ihrem Grundstück von Schnee und Glatteis zu befreien. Auch sind für jede Immobilie regelmäßig die Grundsteuer und Versicherungsbeiträge zu bezahlen. Daneben können weitere Kosten für Strom, Straßenreinigung, Abwasser, Heizung, Müllabfuhr, Hausmeister und die Verwaltung anfallen.

Unser Tipp:

Überprüfen Sie regelmäßig die Funktionsfähigkeit der technischen Anlagen, vor allem der Heizung, um Schäden zu vermeiden. Beachten Sie auch eventuell vertraglich mit einer Servicefirma vereinbarte Wartungsintervalle. Wenn Ihre Immobilie Teil einer Eigentümergemeinschaft ist, sollten Sie die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen prüfen. So können Sie sich vorab über anstehende Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen informieren.

Fragen und Antworten

Fragen und Antworten

Muss ich Kunde der Kreissparkasse St. Wendel sein, damit die S-Immobilien- und Finanzberatungsgesellschaft mbH sich um die Vermittlung meiner Immobilie kümmert?

Nein, Sie müssen nicht Kunde der Kreissparkasse St. Wendel sein, um die Immobilienvermittlung nutzen zu können. Unsere Immobilienberater stehen allen Immobilienverkäufern mit Rat und Tat zur Seite.

Habe ich einen festen Ansprechpartner, der den Verkauf begleitet?

Ja, Sie haben einen festen Ansprechpartner. Dieser begleitet Sie von der Marktpreiseinschätzung bis zum notariellen Beurkundungstermin.

Wie wird meine Immobilie vermarktet?

Je nach individuellen Absprachen mit dem Verkäufer, können verschiedene Vertriebskanäle gewählt werden:

  • Aushänge Centern der Kreissparkasse St. Wendel
  • Anzeigen in regionalen Tageszeitungen
  • Präsentation in großen und bekannten Internetportalen
  • Versand von attraktiven und aussagekräftigen Exposees an Interessenten
Wer koordiniert die Besichtigungstermine?

Die Besichtigungstermine werden nach Absprache mit Ihnen durch Ihren Immobilienberater koordiniert und begleitet.

Welche Vorteile habe ich, wenn ich meine Immobilie über die S-Immobilien- und Finanzberatungsgesellschaft mbH verkaufe?
  • Faire und realistische Einschätzung eines möglichen Kaufpreises
  • Unschlagbare regionale Marktkenntnis
  • Umfangreicher Interessentenpool
  • Vielseitige Vermarktung Ihrer Immobilie
  • Fachliche Unterstützung in der rechtlichen Abwicklung
  • Umfassender Service aus einer Hand
Welchen Vertrag schließe ich mit der S-Immobilien- und Finanzberatungsgesellschaft mbH ab?

Damit die S-Immobilien- und Finanzberatungsgesellschaft mbH für Sie im Bereich Immobilienverkauf tätig wird, müssen Sie einen Maklervertrag abschließen.  

Wer bezahlt die Maklerprovision?

Grundsätzlich bezahlt derjenige die Maklerprovision, der den Makler beauftragt hat. Je nach Verhandlung kommt auch eine Kostenaufteilung zwischen Verkäufer und Käufer, als auch eine vollständige Zahlung der Maklercourtage durch den Käufer in Frage.  

Wie lange dauert ein Verkauf?

Die Vermarktungsdauer ist marktabhängig. Weitere Faktoren sind zum Beispiel:

  • Lage der Immobilie
  • Ausstattung und Zustand
  • Preisvorstellung

Sie sollten in jedem Fall 3 bis 6 Monate für die Suche nach einem Käufer einplanen. Nehmen Sie rechtzeitig Kontakt mit unseren Immobilienberatern auf, wenn Sie wissen, dass Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten.

Wer bestimmt den Kauf- / Verkaufspreis?

Grundlage für die Preisbildung beim Verkauf von Immobilien ist der sogenannte Marktwert. Hierfür gibt es statistische Auswertungen: Die bei Verkäufen erzielten Preise werden erfasst und werden in die Preisbildung einbezogen. Die Immobilienberater der S-Immobilien- und Finanzberatungsgesellschaft mbH kennen den Markt genau und können Ihnen so einen möglich erzielbaren Preis nennen.

Eine erste Indikation erhalten Sie mit unserem S-Immo-Preisfinder.

Wann ist der Verkauf rechtsgültig vollzogen?

Der Verkauf / Kauf und die Eigentumsübertragung an einer Immobilie bedarf drei Voraussetzungen:

  • Ein Notar muss den Kaufvertrag beurkunden.
  • Die Auflassung, also die Einigung über den Eigentumsübergang, muss durch einen Notar beurkundet sein.
  • Der neue Eigentümer muss im Grundbuch eingetragen sein.

 

Wann wird der Verkaufspreis überwiesen?

Der Zahlungstermin des Kaufpreises ist im Kaufvertrag geregelt. Der Notar überwacht den Vorgang.

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