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S-Immobilien- und Finanzberatungsgesellschaft mbH
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Sie haben Fragen oder Anregungen oder wünschen eine Beratung? Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Häusern neue
Zukunft schenken

Häusern neue
Zukunft schenken

Ihr Immotipp-regional zahlt sich aus.

Ihre Empfehlung

Sie haben in Ihrer Nachbarschaft oder im Familien- und Bekanntenkreis vom geplanten Verkauf eines Hauses, Grundstücks oder einer Eigentumswohnung erfahren?

Empfehlen Sie uns weiter und schenken Sie mit Ihrem persönlichen Immotipp-regional einer Immobilie aus unserer Region eine neue Zukunft.

Für Ihren Tipp erhalten Sie nach Abschluss eines notariellen Kaufvertrages - vermittelt durch die S-Immobilien- und Finanzberatungsgesellschaft mbH - als Dankeschön einen Gutschein. 

Weitere Informationen zum immotipp-regional erhalten Sie unter Telefon 06851 151-50

S-Immobilien- und Finanzberatungsgesellschaft mbH
Neumarktstr. 10
66606 St. Wendel

Wie kann ich meinen Immotipp-regional einreichen?

Schritt 1

Sie kennen jemanden im Freundes- oder Bekanntenkreis, der beabichtigt eine Immobilie rund um St. Wendel zu verkaufen. Diese Person ist noch nicht als Kunde bei der S-Immobilien- und Finanzberatungsgesellschaft mbH gelistet.

Schritt 2

Informieren Sie den aktuellen Immobilieneigentümer darüber, dass Sie ihn im Rahmen des Immotipp-regional an uns empfehlen möchten und lassen Sie ihn die Tippgeber-Karte unterschreiben.

Die ausgefüllte Karte senden Sie per Post an:

S-Immobilien- und Finanzberatungsgesellschaft mbH
Neumarktstr. 10
66606 St. Wendel

oder geben Sie die Karte einfach persönlich bei der Kreissparkasse St. Wendel ab.

Sie haben noch keine Tippgeber-Karte? Sprechen Sie uns an.

Schritt 3

Sie bekommen von der S-Immobilien- und Finanzberatungsgesellschaft mbH eine Bestätigung für Ihre Empfehlung.

*Für Ihren Tipp erhalten Sie je 100.000 Euro Immobilienvolumen einen Gutschein über 100 Euro.
Die Auszahlung ist an eine erfolgreiche Vermittlung der Immobilie, den Abschluss eines notariellen Kaufvertrages, den Eingang der Courtagezahlung sowie das Einverständnis des Immobilieneigentümers gebunden.

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