Immobilien, die wir finanzieren, werden von uns bewertet. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist die Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV), die detailliert vorschreibt, wie der Beleihungswert zu ermitteln ist. Für die Gewährung des Kredites wird im ersten Schritt eine überschlägige Ermittlung des Wertes der Immobilie vorgenommen. Auf Basis dieser Wertindikation wird der Kredit gewährt. Erst nachdem der Kauf vollständig abgewickelt ist, das Haus fertiggestellt, umgebaut oder modernisiert worden ist, kann der Gutachter den tatsächlich ausgeführten Bestand und Zustand feststellen und den Beleihungswert ermitteln. Dies hat mittlerweile nicht nur anhand von Unterlagen, sondern auch durch eine Besichtigung zu erfolgen. Damit sollen Kreditinstitute einen zutreffenden Eindruck von Häusern, Wohnungen und Grundstücken erhalten, für die sie Darlehen bereitstellen.
Ziel der Beleihungswertermittlung ist es, nachhaltig, zumindest für die Darlehenslaufzeit, eine ausreichende und möglichst krisenfeste Besicherung der finanzierten Immobilie zu gewährleisten. Der Beleihungswert orientiert sich deswegen am nachhaltig erzielbaren Wert der Immobilie. Der Verkehrswert (Marktwert) hingegen ist immer von dem aktuellen Verhältnis von Angebot und Nachfrage bestimmt.
Die Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) schreibt vor, dass das zu bewertende Objekt zu besichtigen ist. Bei einer Besichtigung werden zum Beispiel Faktoren wie Ausstattung und Zustand festgestellt. Hierzu ist eine Außen- und Innenbesichtigung sowie ein Fotoprotokoll notwendig. Dies gilt sowohl für die Erstschätzung des Objektwertes als auch für von der Kreissparkasse St. Wendel als notwendig erachtete Folgeschätzungen während der Laufzeit der Darlehen, für die das Beleihungsobjekt als Sicherheit haftet. Die Objektbesichtigung ist eine grundsätzliche Bedingung für die betreffenden Darlehensverträge.
Die Besichtigung wird durch den Gutachter der Sparkasse oder durch die von uns beauftragten Personen und Firmen in Vertretung übernommen:
Gutachter der Kreissparkasse St. Wendel |
LBS Gutachter GmbH |
Hans-Jürgen Müller |
TÜV Saarland Immobilienbewertung GmbH |
Bei einer anstehenden Außen- und Innenbesichtigung vereinbaren wir oder unsere Partner mit Ihnen bzw. mit dem von Ihnen genannten Ansprechpartner einen Besichtigungstermin.
Die Ergebnisse werden in einem Besichtigungsprotokoll festgehalten und gemeinsam mit den Objektbildern nur für interne Zwecke verwendet und streng vertraulich behandelt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Herausgabe der Wertermittlung an Kunden nicht möglich ist.
Für die Bewertung der Immobilie im Rahmen einer Finanzierung entstehen Ihnen keine Kosten. Sollte der Gutachter weitere Unterlagen für diese Bewertung benötigen, werden diese vom Gutachter beschafft, dieser Service ist für Sie kostenlos.
Dann ist es wichtig, dass Sie den Verkehrswert Ihrer Immobilie genau kennen.
Sonst könnte es passieren, dass Sie Ihr Eigentum zu billig verkaufen.
Oder Sie finden keinen Käufer, weil Sie den Verkaufspreis zu hoch ansetzen.
Mit unserem Immobilienpreisfinder bekommen Sie auf Basis Ihrer Angaben eine erste Vorstellung, was Ihr Haus oder Ihre Wohnung wert sein könnte.
Wenn Sie es ganz genau wissen wollen oder Sie den Verkehrswert für amtliche Zwecke benötigen, dann sprechen Sie uns an. Unsere hauseigenen Spezialisten geben Ihnen viele wichtige Tipps.
Darüber hinaus können die Makler unserer S Immobilien und Finanzberatung GmbH wertvolle Hinweise zum erfolgreichen Verkauf an die Hand geben.
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