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Information zur Immobilienbewertung und -besichtigung

Immobilienbewertung und -besichtigung

Hintergründe & Kontaktdaten

Grundlage

Immobilien, die wir finanzieren, werden von uns bewertet. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist die Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV), die detailliert vorschreibt, wie der Beleihungswert zu ermitteln ist. Für die Gewährung des Kredites wird im ersten Schritt eine überschlägige Ermittlung des Wertes der Immobilie vorgenommen. Auf Basis dieser Wertindikation wird der Kredit gewährt. Erst nachdem der Kauf vollständig abgewickelt ist, das Haus fertiggestellt, umgebaut oder modernisiert worden ist, kann der Gutachter den tatsächlich ausgeführten Bestand und Zustand feststellen und den Beleihungswert ermitteln. Dies hat mittlerweile nicht nur anhand von Unterlagen, sondern auch durch eine Besichtigung zu erfolgen. Damit sollen Kreditinstitute einen zutreffenden Eindruck von Häusern, Wohnungen und Grundstücken erhalten, für die sie Darlehen bereitstellen.

Beleihungswert vs. Marktwert

Ziel der Beleihungswertermittlung ist es, nachhaltig, zumindest für die Darlehenslaufzeit, eine ausreichende und möglichst krisenfeste Besicherung der finanzierten Immobilie zu gewährleisten. Der Beleihungswert orientiert sich deswegen am nachhaltig erzielbaren Wert der Immobilie. Der Verkehrswert (Marktwert) hingegen ist immer von dem aktuellen Verhältnis von Angebot und Nachfrage bestimmt.

Innen- und Außenbesichtigung

Die Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) schreibt vor, dass das zu bewertende Objekt zu besichtigen ist. Bei einer Besichtigung werden zum Beispiel Faktoren wie Ausstattung und Zustand festgestellt. Hierzu ist eine Außen- und Innenbesichtigung sowie ein Fotoprotokoll notwendig. Dies gilt sowohl für die Erstschätzung des Objektwertes als auch für von der Kreissparkasse St. Wendel als notwendig erachtete Folgeschätzungen während der Laufzeit der Darlehen, für die das Beleihungsobjekt als Sicherheit haftet. Die Objektbesichtigung ist eine grundsätzliche Bedingung für die betreffenden Darlehensverträge.

Die Gutachter

Die Besichtigung wird durch den Gutachter der Sparkasse oder durch die von uns beauftragten Personen und Firmen in Vertretung übernommen:

Gutachter der Kreissparkasse St. Wendel
Jörg Mathieu
Telefon: +49 6851 15 440
E-Mail: joerg.mathieu@kskwnd.de

LBS Gutachter GmbH
Beethovenstraße 35–39
66111 Saarbrücken
Tel.: +49 681 - 383 23 00

 Hans-Jürgen Müller
Am Kump 14
66822 Lebach
Tel.: 01 60 / 90 60 87 36

TÜV Saarland Immobilienbewertung GmbH
Hochstraße 59
66115 Saarbrücken
Tel.: +49 681 97612 100

 

Bei einer anstehenden Außen- und Innenbesichtigung vereinbaren wir oder unsere Partner mit Ihnen bzw. mit dem von Ihnen genannten Ansprechpartner einen Besichtigungstermin.

Auskunft über die ermittelten Werte

Die Ergebnisse werden in einem Besichtigungsprotokoll festgehalten und gemeinsam mit den Objektbildern nur für interne Zwecke verwendet und streng vertraulich behandelt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Herausgabe der Wertermittlung an Kunden nicht möglich ist.

Immobilienbewertung im Rahmen einer Finanzierung

Für die Bewertung der Immobilie im Rahmen einer Finanzierung entstehen Ihnen keine Kosten. Sollte der Gutachter weitere Unterlagen für diese Bewertung benötigen, werden diese vom Gutachter beschafft, dieser Service ist für Sie kostenlos.

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Dann ist es wichtig, dass Sie den Verkehrswert Ihrer Immobilie genau kennen.
Sonst könnte es passieren, dass Sie Ihr Eigentum zu billig verkaufen.
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