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Sicherheit im Internet - besser vorsichtig sein!

Steuer-Identifikationsnummer

Bitte teilen Sie uns Ihre Steuer-Identifikationsnummer (TIN) mit.

Finanzinstitute sind seit 2018 gesetzlich verpflichtet, von

  • Kontoinhabern und Kontomitinhabern
  • jeden anderen Verfügungsberechtigten und
  • jeden wirtschaftlich Berechtigten

die Steuer-Identifikationsnummer zu erfragen.

Weitere Informationen

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) informiert auf seiner Internetseite über die Steuer-Identifikationsnummer (TIN).

Die  11stellige  Steuer-Identifikationsnummer gibt es seit 2007 und wird jedem Bundesbürger zugewiesen. Sie ist lebenslang gültig.

Das Bundeszentralamt für Steuern hat Ihnen bereits Ihre Steuer-Identifikationsnummer (TIN) mitgeteilt. In der Regel finden Sie Ihre Steuer-Identifikationsnummer (TIN) auch auf Ihrem letzten Einkommensteuerbescheid, Ihrer Lohnsteuerbescheinigung oder Ihrer Lohnsteuerkarte, die sich bei Ihrem Arbeitgeber befindet.

Sollten Sie Ihre Steuer-Identifikationsnummer (TIN) in den genannten Unterlagen nicht finden, wenden Sie sich bitte an das Bundeszentralamt für Steuern. Dieses teilt Ihnen die Steuer-Identifikationsnummer (TIN) erneut mit.

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