Finanzinstitute sind seit 2018 gesetzlich verpflichtet, von
die Steuer-Identifikationsnummer zu erfragen.
Die 11stellige Steuer-Identifikationsnummer gibt es seit 2007 und wird jedem Bundesbürger zugewiesen. Sie ist lebenslang gültig.
Das Bundeszentralamt für Steuern hat Ihnen bereits Ihre Steuer-Identifikationsnummer (TIN) mitgeteilt. In der Regel finden Sie Ihre Steuer-Identifikationsnummer (TIN) auch auf Ihrem letzten Einkommensteuerbescheid, Ihrer Lohnsteuerbescheinigung oder Ihrer Lohnsteuerkarte, die sich bei Ihrem Arbeitgeber befindet.
Sollten Sie Ihre Steuer-Identifikationsnummer (TIN) in den genannten Unterlagen nicht finden, wenden Sie sich bitte an das Bundeszentralamt für Steuern. Dieses teilt Ihnen die Steuer-Identifikationsnummer (TIN) erneut mit.
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