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Geldautomaten-

Reklamation

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Reklamation

Wir kümmern uns um die Gutschrift Ihres Geldes, wenn Sie es beim Entnehmen an einem unserer Automaten vergessen haben.

Sie möchten eine Verfügung an einem unserer Geldautomaten der Kreissparkasse St. Wendel reklamieren, z.B. weil Sie vergessen haben das Geld zu entnehmen?

Bitte schildern Sie uns kurz den Sachverhalt bzw. den Grund des Geldrückzugs. Der Vorgang wird zeitnah geprüft.

  • Hat ein Geldrückzug an einem unserer Geldautomaten der Kreissparkasse St. Wendel stattgefunden, erfolgt die Kontogutschrift in der Regel innerhalb von 5 Arbeitstagen.
  • Findet keine Gutschrift statt, wurde das Geld leider nicht von unserem GAA eingezogen.
  • Wurde die Verfügung mit einer Kreditkarte oder einer Karte eines ausländischen Kreditinstitutes gemacht, können wir die Verfügung nicht prüfen lassen. In dem Fall bitten wir Sie darum, sich mit der Kartengesellschaft oder dem ausländischen Kreditinstitut selber in Verbindung zu setzen. Die Telefonnummer finden Sie in der Regel auf der Karte.
  • Prüfungen sind nur möglich für unsere eigenen Geldautomaten im Landkreis St. Wendel. Für andere Geldautomaten wenden Sie sich bitte direkt an das entsprechende Betreiber-Kreditinstitut.
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