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Online-Antrag auf Spenden

Wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Förderung der Kreissparkasse St. Wendel!

Bitte füllen Sie unseren Online-Antrag so vollständig wie möglich aus. Im Anschluss prüfen wir Ihre Anfrage. Bitte geben Sie uns dafür ein paar Tage Zeit, damit wir uns mit Ihrem individuellen Anliegen beschäftigen können. Wir geben Ihnen dann innerhalb von 14 Tagen eine zuverlässige Rückmeldung.
Bitte beachten: Das Zeitfenster für die Eingabe der Formulardaten beträgt max. 30 min.

Verein oder Institution




Eine Förderung über eine Spende ist nur bei bestehender Gemeinnützigkeit möglich.
Sollte Ihr Projekt oder die Veranstaltung öffentlichkeitswirksam sein, können Sie alternativ einen Antrag auf Sponsoring stellen.

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Finanzierungs- und Kostenplan der Fördermaßnahme

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Bedingungen

Förderrichtlinien und Ausschlusskriterien
Die Kreissparkasse St. Wendel fördert gemeinnützige Vereine und Institutionen innerhalb ihres Geschäftsgebietes, also im Landkreis St. Wendel. Die Förderung von kirchlichen und kommunalen Einrichtungen (z.B. Schulen oder KiTas) ist ausschließlich über einen Förderverein möglich. Und: Eine aktive Kontoverbindung zu unserer Sparkasse wird erwartet.

Die Kreissparkasse St. Wendel erteilt keine Fördermittel für
• Privatpersonen bzw. von diesen ausgerichteten Veranstaltungen
• Kommunale Pflichtaufgaben
• Interne Vereins-Veranstaltungen, wie z.B. Weihnachtsfeiern, Mitgliederversammlungen etc.
• Parteien oder parteinahe Einrichtungen
• Veranstaltungen deren primärer Fokus auf Alkoholkonsum ausgerichtet ist.
• Deckung von allgemeinen, laufenden Kosten
• Übernahme von Bau- sowie Instandhaltungskosten
• Fortbildungsmaßnahmen
• Schüleraustauschprogramme/ Klassenfahrten
• Reise- und Bewirtungskosten
• Vorhaben oder Projekte, die bereits abgeschlossen sind.
• Themen, die nicht mit den Werten der Sparkasse bzw. ESG-Kriterien vereinbar sind.
• Neujahrsempfänge


Sonstige Hinweise
Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf Förderung durch die Kreissparkasse St. Wendel. Die beantragten Mittel dürfen bei einem positiven Förderbescheid nur für das Förderprojekt eingesetzt werden. Vor Auszahlung der Fördermittel ist ein Nachweis über einen gültigen Freistellungsbescheid an die Kreissparkasse St. Wendel auszuhändigen. Die korrekte zweckgebundene Verwendung der Mittel muss nachgewiesen werden können. Nicht benötigte oder nicht korrekt verwendete Mittel sind zurück zu erstatten.

Hinweise zum Datenschutz
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (Art. 4 Nr. 2 DS-GVO) erfolgt zur Bearbeitung des gestellten Antrages, der Bescheidung und der Abwicklung einer eventuellen Förderung. Weitere Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier: Datenschutzhinweise




Hinweis: Sie können der Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten für Zwecke der Werbung sowie der Markt- und Meinungsforschung jederzeit widersprechen.

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